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Ryh Studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von Ryh Studio ist die Keyperion Germany GmbH, Große Gallusstraße 14, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, Geschäftsführer: Lars Kurjo, Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, Handelsregister: HRB 143014, nachfolgend „Keyperion" genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des digitalen Dienstes Ryh Studio, einschließlich der darüber angebotenen Funktionen zur Erstellung, Bearbeitung, Speicherung, Organisation und Bereitstellung von Medien und sonstigen digitalen Inhalten.

Ryh Studio kann eigenständig sowie in Verbindung mit anderen Ryh-Produkten genutzt werden.

Soweit für einzelne Funktionen, Tarife, Leistungen oder Inhalte zusätzliche Bedingungen gelten, werden diese vor deren Nutzung oder Erwerb kenntlich gemacht. Spezifische Bedingungen gehen diesen AGB für den jeweiligen Leistungsbereich vor.

2. Ryh Studio

Ryh Studio ist eine cloudbasierte Medien- und Kreativplattform.

Der Funktionsumfang kann insbesondere umfassen:

  • Erstellung und Bearbeitung von Bildern, Videos und sonstigen Medien
  • KI-gestützte Funktionen
  • Speicherung und Organisation von Medien
  • Workspaces und Zusammenarbeit mehrerer Nutzer
  • die Übertragung oder Bereitstellung von Medien an verbundene Ryh-Produkte und Organisationen

Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten oder verfügbaren Tarif.

Keyperion darf Ryh Studio technisch und funktional weiterentwickeln, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

3. Konto und Registrierung

Für die Nutzung bestimmter Funktionen ist ein persönliches Ryh-Studio-Konto erforderlich.

Der Nutzer ist verpflichtet, zutreffende Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Ein Konto darf nicht ohne Berechtigung für eine andere Person oder Organisation eingerichtet oder verwendet werden.

Der Nutzer ist für Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.

Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung kann Keyperion angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und insbesondere eine erneute Authentifizierung verlangen oder den Zugang vorübergehend sichern.

4. Workspaces und Teams

Inhalte und Leistungen können innerhalb eines Studio Workspace organisiert werden.

Ein Workspace kann einem oder mehreren Nutzern Zugriff gewähren. Unterschiedliche Berechtigungen, beispielsweise Eigentümer- und Mitgliederrechte, können vorgesehen werden.

Der Workspace-Eigentümer beziehungsweise entsprechend berechtigte Nutzer können Mitglieder einladen, entfernen und Berechtigungen verwalten.

Handlungen eines berechtigten Workspace-Mitglieds innerhalb seiner Berechtigungen wirken für den betreffenden Workspace.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Berechtigungen seiner Mitglieder angemessen zu vergeben und nicht mehr benötigte Zugänge zu entfernen.

5. Verbindung mit RyhPartner

Ein Studio Workspace kann mit einer oder mehreren RyhPartner-Organisationen verbunden werden.

Eine Ryh-Nummer oder andere Organisationskennung dient ausschließlich der Identifizierung einer Organisation und begründet für sich allein keine Zugriffsberechtigung.

Eine Verbindung kommt erst durch die dafür vorgesehene Autorisierung oder Bestätigung zustande.

Die Verbindung eines Workspace mit einer Organisation überträgt weder das Eigentum am Studio-Konto noch automatisch das Eigentum an sämtlichen Workspace-Inhalten.

Soweit ein berechtigter Studio-Nutzer Medien ausdrücklich an eine verbundene Organisation übermittelt oder dort zur Verwendung freigibt, darf Ryh die betreffenden Inhalte im Rahmen der vom Nutzer ausgelösten Produktfunktion technisch übertragen, speichern, anzeigen, verarbeiten und im verbundenen Ryh-Dienst verwenden.

6. Inhalte des Kunden

Der Nutzer behält seine bestehenden Rechte an Bildern, Videos, Texten, Logos, Marken und sonstigen Inhalten, die er in Ryh Studio einbringt.

Keyperion beansprucht kein Eigentum an diesen Kundeninhalten.

Der Nutzer räumt Keyperion lediglich diejenigen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um Ryh Studio bereitzustellen und die vom Nutzer gewünschten Funktionen auszuführen.

Dies umfasst insbesondere Speicherung, technische Vervielfältigung, Formatkonvertierung, Verarbeitung, Bearbeitung, Darstellung sowie vom Nutzer veranlasste Übertragung an verbundene Dienste oder Empfänger.

Diese Rechtseinräumung ist auf die Bereitstellung und den Betrieb der jeweiligen Funktionen beschränkt.

Private Kundeninhalte werden nicht allein aufgrund ihrer Speicherung in Ryh Studio für das Training allgemeiner KI-Modelle von Keyperion verwendet, sofern der Nutzer einer solchen Verwendung nicht gesondert zugestimmt hat.

7. Rechte an hochgeladenen Inhalten

Der Nutzer muss über sämtliche Rechte und Berechtigungen verfügen, die für seine Nutzung der eingebrachten Inhalte erforderlich sind.

Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen.

Der Nutzer darf keine Inhalte verwenden, deren Nutzung Rechte Dritter verletzt.

Bei berechtigten Hinweisen auf Rechtsverletzungen darf Keyperion betroffene Inhalte sperren oder entfernen und erforderliche weitere Maßnahmen ergreifen.

8. KI-Funktionen

Ryh Studio kann Funktionen künstlicher Intelligenz zur Erstellung, Veränderung, Analyse oder Verarbeitung von Inhalten bereitstellen.

Der Nutzer bestimmt grundsätzlich die Eingaben und entscheidet über die weitere Verwendung der Ergebnisse.

KI-generierte Ergebnisse können fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein. Sie können außerdem Ergebnissen anderer Nutzer ähneln oder mit diesen übereinstimmen.

Keyperion gewährleistet nicht, dass ein KI-generiertes Ergebnis einzigartig ist oder eigenständige Urheber-, Marken- oder sonstige Ausschließlichkeitsrechte begründet.

Der Nutzer muss vor einer rechtlich oder wirtschaftlich relevanten Veröffentlichung selbst prüfen, ob das Ergebnis für seinen Verwendungszweck geeignet ist und Rechte Dritter gewahrt werden.

Soweit gesetzlich zulässig und keine abweichenden Bedingungen für eine bestimmte KI-Funktion gelten, beschränkt Keyperion die kommerzielle Verwendung eines rechtmäßig erzeugten Ergebnisses nicht.

9. Drittanbieter-KI und Drittinhalte

Einzelne Studio-Funktionen können technische Leistungen, Modelle, Medien oder Inhalte Dritter verwenden.

Für solche Leistungen können zusätzliche Lizenz- oder Nutzungsbedingungen gelten.

Die Verwendung eines Drittanbieter-Modells bedeutet nicht automatisch, dass der Nutzer uneingeschränkte Ausschließlichkeitsrechte an dessen Ergebnis erhält.

Soweit eine konkrete Funktion besonderen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, muss Ryh Studio diese für den Nutzer angemessen kenntlich machen.

10. Verbotene Nutzung

Ryh Studio darf insbesondere nicht verwendet werden für:

  • rechtswidrige Inhalte oder Handlungen
  • Verletzungen geistigen Eigentums oder von Persönlichkeitsrechten
  • Täuschung oder Identitätsmissbrauch
  • Schadsoftware oder Angriffe auf Systeme
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
  • eine Nutzung, welche die Plattform oder andere Nutzer erheblich beeinträchtigt

Für einzelne KI-Funktionen können ergänzende Nutzungsrichtlinien gelten.

Keyperion kann offensichtlich rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte sperren und bei erheblichen oder wiederholten Verstößen den Zugang beschränken.

11. Abonnements

Ryh Studio kann kostenlose und kostenpflichtige Tarife anbieten.

Ryh Studio wird derzeit als Angebot für Unternehmen bereitgestellt. Der Tarif Ryh Studio kostet 19,90 EUR netto je Monat oder 199,00 EUR netto je Jahr, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Tarif sind 10,00 EUR netto KI-Guthaben je Abrechnungsmonat enthalten; auch beim Jahrestarif wird dieses Guthaben monatlich bereitgestellt und nicht als Jahresbetrag im Voraus.

Anmeldung, Arbeitsbereich, Verbindung mit RyhPartner sowie das Vorbereiten von Gerichten und Medien setzen keinen kostenpflichtigen Tarif voraus. Ein Tarif ist erst für die kostenpflichtigen Schritte erforderlich, insbesondere Freigabe, Übergabe an RyhPartner und Auslieferung von Mediendateien.

Preis, Leistungsumfang, Abrechnungsperiode und gegebenenfalls automatische Verlängerung werden dem Kunden vor Abschluss des kostenpflichtigen Tarifs angezeigt.

Kostenpflichtige Leistungen entstehen nicht allein durch das Erstellen eines kostenlosen Kontos.

Bei wiederkehrenden Abonnements werden Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen beim Vertragsschluss transparent angegeben.

Änderungen von Preisen für zukünftige Abrechnungsperioden erfolgen nur unter Beachtung der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen.

Leistungen von RyhStock sind nicht Bestandteil des Studio-Tarifs und werden gesondert lizenziert und abgerechnet.

12. KI-Guthaben

Bestimmte rechenintensive Funktionen, insbesondere KI-Bild- oder Videogenerierung, verbrauchen KI-Guthaben. Das Guthaben wird in Euro netto geführt; es gibt keine abstrakten Punkte.

Vor oder bei Nutzung einer solchen Funktion muss erkennbar sein, sofern Guthaben dafür erforderlich ist.

Guthaben ist ausschließlich ein innerhalb von Ryh Studio verwendbares Nutzungskontingent. Es ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und grundsätzlich nicht gegen Geld auszahlbar.

Guthaben steht dem jeweiligen Arbeitsbereich zur Verfügung und kann von dessen Mitgliedern genutzt werden.

Monatliches Inklusivguthaben aus dem Tarif und zusätzlich erworbenes Guthaben werden getrennt nachgewiesen. Ob nicht verbrauchtes monatliches Inklusivguthaben verfällt, übertragen wird oder angespart werden kann, ist derzeit noch nicht festgelegt. Ebenso sind Laufzeit, Zuschnitt und Preise zusätzlicher Guthabenpakete noch nicht festgelegt. Diese Punkte werden vor einer entsprechenden Buchung ausgewiesen.

Für einen technisch fehlgeschlagenen Vorgang, bei dem keine vereinbarte Leistung erzeugt wurde, wird endgültig kein Guthaben verbraucht; eine Reservierung wird wieder freigegeben.

13. Medien und Ergebnisse

Der Nutzer kann die von ihm rechtmäßig erstellten Studio-Ergebnisse grundsätzlich für private und geschäftliche Zwecke verwenden, soweit für verwendete Drittinhalte oder eine konkrete Funktion keine abweichenden Rechte gelten.

Keyperion beansprucht kein Eigentum an einem Ergebnis allein deshalb, weil dieses mit Ryh Studio erstellt wurde.

14. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

Keyperion bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Ryh Studio.

Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikationsnetzen und Ausfällen externer Infrastruktur nicht gewährleistet werden.

Wesentliche dauerhafte Änderungen, die eine kostenpflichtige Leistung erheblich beeinträchtigen, erfolgen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Kunden.

15. Sicherung und Löschung von Inhalten

Nutzer sind dafür verantwortlich, von besonders wichtigen Originaldateien angemessene eigene Sicherungskopien aufzubewahren, soweit Ryh Studio nicht ausdrücklich eine dauerhafte Archivierungsleistung zusagt.

Nach Beendigung eines Workspace oder Vertrags können Inhalte nach Ablauf gesetzlicher, vertraglicher und technisch erforderlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.

Vorher sollte, soweit nach Art des Dienstes angemessen, eine Möglichkeit zum Export eigener Inhalte bestehen.

16. Sperrung und Kündigung

Der Nutzer kann sein Konto beziehungsweise kostenpflichtige Leistungen nach den im jeweiligen Angebot vorgesehenen Bedingungen kündigen.

Keyperion kann einen Zugang insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder ausstehenden fälligen Zahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang beschränken oder sperren.

Soweit angemessen, erhält der Nutzer zuvor Gelegenheit zur Abhilfe.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Gewährleistung und KI-Ergebnisse

Für kostenpflichtige Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

KI-Ergebnisse beruhen auf probabilistischen Verfahren. Ein bestimmtes kreatives Ergebnis, eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung oder die rechtliche Schutzfähigkeit eines Ergebnisses wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies lässt zwingende gesetzliche Rechte des Kunden unberührt.

18. Haftung

Keyperion haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

Für Inhalte, Eingaben oder Materialien des Nutzers und deren rechtliche Zulässigkeit ist der Nutzer im Rahmen seines Verantwortungsbereichs selbst verantwortlich.

19. Freistellung bei gewerblicher Nutzung

Soweit der Kunde als Unternehmer handelt, stellt er Keyperion im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden schuldhaft eingebrachten oder verwendeten Inhalten oder einer schuldhaft rechtswidrigen Nutzung von Ryh Studio beruhen.

Dies gilt insbesondere bei Verletzungen von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten.

Die Freistellung gilt nicht, soweit Keyperion die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

20. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Ryh Studio.

Notwendige Authentifizierungs-, Sicherheits- und Session-Technologien können unabhängig von einer Einwilligung eingesetzt werden, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

Optionale einwilligungsbedürftige Technologien werden nur nach Maßgabe der jeweils erforderlichen Einwilligung eingesetzt.

21. Änderungen der AGB

Keyperion kann diese Bedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, Sicherheitsanforderungen oder einer Weiterentwicklung von Ryh Studio.

Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zulasten eines bestehenden Kunden wesentlich verändern, werden nicht allein aufgrund einer pauschalen Änderungsklausel wirksam.

Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird diese eingeholt.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Guten Abend

Lass uns etwas Besonderes gestalten.

Studio wird vorbereitet